Im Rahmen der Teststrategie der Stadt Freiburg erhalten Schülerinnen und Schüler sowie KiTa- und Kindergartenkinder das Angebot an einer Testung auf eine SARS-CoV-2-Infektion teilzunehmen. Die Testung erfolgt als sogenannte „Pooltestung“, bei der die Proben mehrerer Kinder gesammelt werden. Die Teilnahme Ihres Kindes am Screening ist kostenlos.
Im Zusammenhang mit der Testung werden personenbezogene Daten von Ihnen bzw. von Ihrem Kind wie Namen, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Gesundheitsdaten (Test positiv, Test negativ) verarbeitet. Ist der Test positiv, ist das Gesundheitsamt Freiburg gem. Art. 6 Abs. 1 c, Art. 9 Abs. 2 i Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. §§ 6, 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dazu verpflichtet, Sie über Ihr positives Testergebnis bzw. das Ihres Kindes zu informieren und Ihre Daten bzw. die Ihres Kindes (Name, Geburtsdatum und Gesundheitsdaten) dafür zu nutzen. Das ist erforderlich, um Sie/Ihr Kind eindeutig zu identifizieren und ggf. mit Ihnen in Kontakt zu treten.
Mit der Zustimmung zur Teilnahme am SARS-CoV-2-Screening erklären Sie sich einverstanden, dass Ihr Kind unter Anleitung und Aufsicht einen oder mehrere SARS-CoV-2-„Lutschtests“ (PCR-Testung aus Speichelproben) durchführt.
Mir ist bekannt, dass die Testteilnahme durch die Schule dokumentiert wird. Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Ab Zugang der Widerrufserklärung dürfen meine Daten bzw. die meines Kindes nicht weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Meine Widerrufserklärung werde ich an die Schule richten.